Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaft
Im Land Brandenburg fallen jährlich circa 14 Millionen Tonnen Abfälle an. Die meisten Abfälle können so verarbeitet werden, dass die daraus gewonnenen Stoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden können. Allerdings dürfen dabei umwelt- oder gesundheitsschädliche Schadstoffe nicht im Stoffkreislauf angereichert werden. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie eine Reihe weiterer Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes bilden den gesetzlichen Rahmen für eine ordnungsgemäße Kreislaufwirtschaft unter Berücksichtigung der fünfstufigen Abfallhierarchie zum Schutz natürlicher Ressourcen, der Umwelt, der Gesundheit und einem nachhaltigen Wirtschaften.
Die sogenannte fünfstufige Abfallhierarchie beinhaltet die folgenden Punkte:
1. Abfallvermeidung
2. Vorbereitung zur Wiederverwertung
3. Recycling von Abfällen
4. sonstige Verwertung (energetische Verwertung und Verfüllung)
5. Beseitigung
- Bund/Länder - Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- Sonderabfallgesellschaft Brandenburg / Berlin
- Zentrale Koordinierungsstelle Abfall
- Zentrale Stelle Verpackungsregister
- Abfallüberwachungssystem der Länder (ASYS)
- Recherchesystem Messstellen und Sachverständige (ReSyMeSa)
- IPAKON - Informationsportal Abfallbewertung/Abfallkontrolle
- Zertifizierungsportal Entsorgungsfachbetriebe
- Entsorgungsfachbetriebe Register